Egal ob mittelständisches Unternehmen oder als Privatperson - wir steuern Sie zum Erfolg und beraten Sie allumfassend zum Thema Steuern.
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Wir unterstützen Sie.
Unser Ziel: unter Berücksichtigung aller legal möglichen Steuersparmöglichkeiten Ihre Steuerlast zu optimieren.
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Egal ob Sie Unternehmer oder Privatperson sind - wir bieten Ihnen eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Steuerberatung, bringen Licht ins Dunkel und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Steuerrecht zur Seite.
das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Erhebung der Grundsteuer mit Urteil vom 10. April 2018 für verfassungswidrig erklärt, wodurch der Gesetzgeber gezwungen war, Ende 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) zu verabschieden, welches die Erhebung der Grundsteuer ab 2025 neu regelt.
Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung sind alle Eigentümer von Grundvermögen verpflichtet, im knappen Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 Grundwert-Feststellungserklärungen für jedes Grundstück digital an das Finanzamt zu übermitteln.
Wir bieten Ihnen an, diese Feststellungserklärung(en) zum Bewertungsstichtag 1.1.2022 für Sie vorzubereiten und zu übermitteln.
Als Ihr dienstleistungsorientierter Partner würden wir uns freuen, Sie hier unterstützen zu dürfen. Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Erfahren Sie mehr in unserem Dokument "Ausgangslage". Ein Formular für die unkomplizierte Beauftragung finden Sie im Anhang.